Rechtanwältin Astrid Conrads-Schneider im Porträt
Astrid Conrads-Schneider, geb.: 1965 (Jülich) verbrachte das Jahr 1984-1985 in den USA und besuchte dort das akkreditierte Rider College in Lawrenceville, New Jersey.
Bis 1993 studierte sie an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Sie arbeitete von 1987 bis 1992 als studentische Hilfskraft am Institut für Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Jens Peter Meincke).
1993 absolvierte RAin Conrads-Schneider in Köln das 1. Staatsexamen, danach das Referendariat in Aachen. Sie arbeitete während dieser Zeit auch bei der Verwaltung des Europäischen Parlamentes in Luxemburg und in einer angesehenen Wirtschaftskanzlei in Paris.
12/1995 folgte das 2. Staatsexamen in Düsseldorf.
Seit 1996 arbeitet Frau RAin Conrads-Schneider als angestellte Rechtsanwältin in mittelständischen Kanzleien im Kölner Raum, Hamburg und heute bei ddkb/Bonn.
Bereits im Jahr 2002 erlangte sie die Fachanwaltschaft im Familienrecht und arbeitet seither schwerpunktmäßig in diesem Bereich.
Frau RAin Conrads-Schneider spricht Englisch und Französisch. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Bonner Anwaltverein. Frau RAin Conrads-Schneider ist verheiratet und hat ein Kind.
Rechtsgebiete
- Familienrecht
- Erbrecht