Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dienen dem Schutz personenbezogener Daten und damit dem Schutz unserer Persönlichkeitsrechte. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen mag mit einem erheblichen (Arbeits)Aufwand einhergehen, ist jedoch unerlässlich, um diesen Schutz zu gewährleisten.
Für Unternehmen:
Die Umsetzung und Einhaltung der Regelungen wird häufig als lästig und unnötig empfunden. Die Nichteinhaltung und Unkenntnis im Bereich des Datenschutzes kann jedoch erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Viel wichtiger: das Vertrauen der Betroffenen (z.B. der Kunden und Arbeitnehmer) kann nachhaltig geschädigt werden.
Gerne sind wir Ihnen behilflich bei
- der Beachtung und Umsetzung der Vorgaben des Datenschutzrechts (DSGVO, BDSG)
- der Erstellung/Überprüfung
- eines Verarbeitungsverzeichnisses
- einer Datenschutzerklärung
- einer Datenschutzfolgenabschätzung
- einer Betriebsvereinbarungen
- dem Umgang mit und Schutz von
- Kundendaten
- Arbeitnehmerdaten
- der Einbeziehung des Betriebsrats
- der Überprüfung von Datenübermittlung / Datenverarbeitung
- der Vermeidung von Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen
- dem Umgang mit Betroffenenrechten
- der Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Für Betroffene:
Sie möchten wissen, welche Rechte Ihnen gegenüber Personen und Unternehmen zustehen, die Ihre personenbezogenen Daten erheben und speichern?
Gerne helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte:
- Auskunftsanspruch
- Löschungsanspruch
- Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht