Rechtsanwältin Beate zur Nieden im Porträt
Beate zur Nieden ist im Jahr 1972 in Siegen geboren. Während der Schulzeit hat sie ein Jahr als Austauschschülerin in den USA verbracht und dort die Highschool besucht. Nach dem Abitur hat sie an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelm Universität ihr Jura-Studium begonnen und 1998 das erste Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt. Neben dem Referendariat beim LG Köln setzte sie die bereits als Studentin begonnene Nebentätigkeit im Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn unter der Leitung von Prof. Dr. Meinhard Heinze als wissenschaftliche Hilfskraft fort.
Als Referendarin wurde Sie u.a. bei ddkb ausgebildet. Zusätzlich hat sie 4 Monate der Referendarausbildung in einer auf Immigrations- und Ausländerrecht spezialisierten Kanzlei in Miami verbracht.
Frau Rechtsanwältin zur Nieden hat ihre Tätigkeit bei ddkb nach dem zweiten Staatsexamen im Juni 2000 begonnen. Schon 2004 erhielt sie von der Anwaltskammer Köln die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“. Seit August 2017 ist sie zudem berechtigt, den Titel „Fachanwältin für Sozialrecht“ zu führen.
Sie ist verheiratet und Mutter von 2 Kindern.
Als Ausgleich zum Beruf läuft sie regelmäßig. Frau zur Nieden liebt es, auf Korsika zu wandern.
Mitglied
- Deutscher Anwalt Verein (DAV)
- Bonner Anwalt Verein
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Versicherungsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Schulrecht
Fremdsprachen
- Englisch